Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen zwischen der M. Juls. Scharpegge Bautenschutzmittel Großhandelsgesellschaft mbH und den Kunden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  6. Gegenüber Unternehmern gelten bei Holzlieferungen ergänzend zu diesen AGB die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr, insbesondere die so genannten „Tegernseer Gebräuche“.

 §  2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf ist vorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Absendung durch den Kunden anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 § 3 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Ist der Kunde Verbraucher, so gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen das Folgende:

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. die letzte Ware bzw. die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (M. Juls. Scharpegge Bautenschutzmittel Großhandelsgesellschaft mbH, Am Grundlosen Brunnen 1, 63916 Amorbach, Telefon: 09373/97380, Telefax: 09373/9738-20, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das auf unserer Internetseite verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  2. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde seinen Vertrag widerruft, haben wir ihm alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Einzelfall können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 
    Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrags unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn er die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Er trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 500,00 EUR geschätzt. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 § 4 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager exklusive Verpackung und Transport.
  2. In unseren Kaufpreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Auslieferung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Arbeitskosten-, Materialkosten- und Mehrwertsteuererhöhung wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als 5 % kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Bei einem Barkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug fällig.
  2. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und alle früheren Rechnungen bezahlt sind, sofern ihnen nicht berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen. Für Skontorechnungen sind die ausgewiesenen Netto-Rechnungsbeträge nach Abzug z. B. von Rabatten, Fracht, Rückwarengutschriften u. Ä. maßgeblich.
  3. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung; Diskont, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
  4. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, - insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest – sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden sowie gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  5. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, sofern nicht nach spätestens 14 Tagen ab Rechnungsdatum ein schriftlicher Widerspruch bei uns eingegangen ist.
  6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  7. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
  8. Verbraucher haben während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von fünf, Unternehmer in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  9. Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht fristgemäß, so sind wir berechtigt, nach Mahnung vom Vertrag zurücktreten oder weitere Lieferungen und Leistungen abzulehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

 § 6 Lieferung / Gefahrübergang

  1. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle der Erfüllungsort. Sofern eine Anlieferung der Ware vereinbart wurde, trägt der Kunde nach der Übergabe der Ware die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf ihn über.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Kunde sämtliche Fracht- und Entladekosten. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen.
  3. Ist eine Lieferung frei Baustelle oder frei Lager vereinbart, so setzt dies voraus, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 12-t-LKW befahrbar sind. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen und geht auf seine Gefahr. Ist ein Abladen vereinbart, so wird am Fahrzeug abgeladen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Zufahrtsstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden.
  4. Mehrkosten aus fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle und Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Für Waren, die mit unserem Einverständnis und ungebraucht sowie unbeschadet zurückgegeben werden, vergüten wir 80 % des Warenwerts nach Abzug aller Fracht- und sonstigen Kosten. Folgende Waren sind (mit Ausnahme der Fälle gem. § 439 Abs. 5 BGB) von der Rücknahme ausgeschlossen: Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurde (Kommissionsware), Ware mit begrenzter Haltbarkeit sowie Chargenartikel. In den Wintermonaten ist die Rücknahme frostgefährdeter Ware ausgeschlossen.
  5. Paletten werden handelsüblich berechnet und bei Rückgabe an uns abzüglich einer Abnutzungsgebühr gutgeschrieben.
  6. Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, einzuschränken oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist unerheblich, ob die Behinderungen bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder vorliegen.
  7. Dauerhafte Betriebsstörung durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.

§ 7 Lieferzeit / Annahmeverzug

  1. Bei den von uns angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten - vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung – die nicht zur Geltendmachung von Verzugsschäden, Stillstandkosten etc. berechtigen.
  2. Der Übergabe im Sinne von § 6.1 dieser Bestimmungen steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme kommt.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
  4. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 8 Mängelgewährleistung

  1. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, stehen dem Kunden – sofern er Verbraucher ist – die Rechte des § 437 BGB zu. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  2. Offensichtliche Mängel sind uns von Unternehmern unverzüglich und von Verbrauchern spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auslieferung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Im Übrigen trifft den Kunden die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren, jeweils beginnend mit der Ablieferung der Ware,
    bei einem Vertrag mit einem Verbraucher über neue Waren nach zwei Jahren, bei gebrauchten Gegenständen nach einem Jahr.
    b. bei einem Vertrag mit einem Unternehmer über neue Waren nach einem Jahr; bei gebrauchten Gegenständen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
    § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§ 8.2 dieser Bestimmung).

§ 9 Haftungsbegrenzung

  1. Unsere Haftung ist unbeschränkt, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften wir für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wir haften dagegen nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. Soweit unsere Haftung gemäß voranstehender Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Unternehmer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 11 Speicherung personenbezogener Daten

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Lieferanten und Dienstleister weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung während der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitätsdaten ggf. an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergeben.

§ 12 Streitschlichtung

  1. Online-Streitbeilegung: Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http://ec.europa.eu/odr
  2. Erklärungspflicht nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Wir sind bestrebt, mögliche Meinungsverschiedenheiten aus unseren Vertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei möglichen Beschwerden können sich unsere Kunden jederzeit direkt an uns wenden, um gemeinsam eine akzeptable Lösung zu finden. Daher nehmen wir nicht an dem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil. Sie erreichen uns stets per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.